Rekonstruierte Kieler CMD Patientin erhält eine neue Brückenversorgung
10848
Was ist passiert?
Die Patientin hat seit 17 Jahren ein Implantat in regio 46. Der Implantataufbau ist aus Titan und bricht nach über 10 Jahren!
Das wäre noch nicht das Problem, aber das Problem besteht darin, dass der Aufbau genau auf der Höhe der Implantatschulter bricht.
Das nächste Problem: Das System ist schraubenlos und der Implantataufbau ist aus dem exakt gleichen Material wie das Implantat.
Das, was sich erst einmal gut anhört ist heute das Problem, denn man müsste das abgebrochene Titanfragment aus der Implantatschulter herausfräsen.
Wir erleben das inzwischen zum vierten Mal. Glücklicherweise stammen diese Implantate aus einer Zeit vor über 10 Jahren und werden schon seit vielen Jahren nicht mehr verwendet.
Es ist auch kein Geheimnis zu verraten, dass die Firma, die das seinerzeit vertrieben hat nichts zu dem Thema zu sagen hat, als die Schulter hochzuziehen.
Nach langen Beratungen wurde entschieden gar nicht erst den Versuch zu unternehmen das Implantat zu retten, sondern das Implantat aufzugeben. Man lässt es einfach bindegewebig überwachsen.
Das Herausfräsen dieses Implantates aus dem Kieferknochen wäre hingegen derart invasiv, zumal das Implantatende auch noch im Bereich des n.alveolaris inferior liegt, dass man geradezu wahnsinnig sein müsste dieses Implantat zu entfernen.
Statt dessen wird jetzt, in der Abwägung, u.a. auch des fortgeschrittenen Alters der Patientin eine Brücke installiert und hierzu an den noch vorhandenen Zähnen 45 und 47 die Kronen entfernt und nachfolgend eine Geschiebebrücke inkorporiert.
Man kann nun argumentieren, das Implantat habe dort über 10 Jahre seinen Dienst getan und dennoch ist der Vorgang ärgerlich, denn das Implantat selbst, hätte noch "ewig" weiter halten können. Der Schwachpunkt war aber der Implantattintanaufbau, der nach 10 Jahren auf einal bricht, ohne dass irgendjemand erklären könnte warum.
Insofern ist dies ein Fall, an dem deutlich wird, dass immer wieder aufs Neue abgewogen werden muss, welche Maßnahme für den Patienten am ehesten zielführend sein wird.
Hier führt diese Abwägung dazu, dass man ein Implantat "beerdigt", weil man feststellen muss, dass die Gefahren dieses Implantat retten zu wollen, oder dieses gar zu entfernen in keinem vernünftigen Verhältnis zu der jetzt ergriffenen Maßnahme steht, das nicht mehr funktionsfähige Implantat 46 mit einer Brückenversorgung von 45 auf 47 zu überbrücken.